Radfahrausbildung mit der Polizei

 

Während der Radfahrausbildung kommt die Polizei grundsätzlich zur zweiten Schulstunde an die Schule. 

In Schulen mit 3-zügigen Klassen beginnt der Mittagsunterricht um 14.00 Uhr, wenn nicht zwei Tage eingeplant sind. 

Fahrräder und Helme sind bereits zur 1. Unterrichtseinheit in möglichst verkehrssicherem Zustand mitzubringen. 

Die schriftliche Zustimmung der Eltern für die Ausbildung im öffentlichen Straßenverkehr muss der Schule vorliegen. 

Ab der 3. Unterrichtseinheit sind 3 Personen, zusätzlich zur Lehrkraft, zur Unterstützung erforderlich. 

Es finden inklusive Prüfung 5 Termine á 1 Doppelstunde im Schulhof, Klassenzimmer oder im öffentlichen Verkehrsraum statt. 

Termine werden von der Schulleitung mit der Polizeidirektion Ludwigsburg/Verkehrsprävention vereinbart.

 

 

 

(Portfolio 4.4.9.2)

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